Um eine Heilmassage verschrieben zu bekommen ist ein Besuch beim Hausarzt oder Facharzt notwendig. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie nun einen Termin vereinbaren. Bei Therapieende erhalten Sie eine Sammel-Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können. So erfolgt eine Teilrefundierung der Kosten. Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung sind weitere Rückzahlungen durch Ihren Versicherer möglich.
Keine Verordnung gibt es für “nicht-medizinische Massagen”. Die Krankenkasse erstattet auch keine aliquoten Kosten.